Geschäftsordnung des Vorstands

Fassung vom 6. Juli 1997

 §1 Allgemeines

  1. Vorstandsbeschlüsse werden auf Vorstandssitzungen gefaßt.
  2. Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich.
  3. Der jeweilige Leiter der Stadtbibliothek Erlenbach hat das Recht, mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Er kann auch einen Vertreter benennen, der Mitarbeiter der Stadtbibliothek Erlenbach sein muß.

§2 Einberufung und Sitzungsleitung

  1. Die Vorstandssitzung wird vom Koordinator telefonisch einberufen.
  2. Eine Vorstandssitzung ist dann beschlußfähig, wenn
    1. alle Vorstandsmitglieder mit dem Termin einverstanden sind
    2. mindestens 2/3 des Vorstandes anwesend ist
    3. der Leiter der Stadtbibliothek Erlenbach informiert wurde
  3. Die anwesenden Vorstandsmitglieder einigen sich auf ein Vorstandsmitglied, das die Sitzung leiten wird und Protokoll führt.

 §3 Ablauf

  1. Am Anfang der Vorstandssitzung werden TOPs gesammelt. Ein TOP gilt als angenommen, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht. Andernfalls entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder.
  2. TOPs können auch noch während der Sitzung eingebracht werden. In diesem Fall entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder über die Annahme.
  3. Zu jedem TOP erfolgt eine Aussprache.
  4. Beschlüsse werden einstimmig nach dem Konsensprinzip gefaßt.

§4 Aufgabenverteilung

  1. Der Vorstand bestimmt aus seinen Reihen Personen, die bestimme Aufgaben übernehmen:
    1. Einen Koordinator, der für die ordnungsgemäße Einberufung und Ablauf der Vorstandssitzungen verantwortlich ist
    2. Einen Sprecher, der als Kontaktperson nach außen hin (Vereinsregister, Finanzamt, Stadt etc.) fungiert
    3. Einen Mitgliederbetreuer, der die Mitgliederlisten verwaltet
    4. Einen Kassierer, der die Kasse des Vereins betreut und die Mitgliedsbeiträge einzieht
  2. Darüber hinaus steht es dem Vorstand frei, noch andere Posten zu vergeben.
  3. Eine Person kann mehrere Aufgaben übernehmen.

Anmerkung: Der Vorstand hat beschlossen, daß Vorstandsbeschlüsse auch im Umlaufverfahren getroffen werden können. Dese Änderung wurde in der abgedruckten Fassung der Geschäftsordnung noch nicht berücksichtigt.