Förderungsrichtlinien

Fassung vom 13. Mai 1998

1. Der Betrieb einer Bibliothek ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die Bibliothek erfüllt die Stadt Erlenbach ihren Kultur- und Bildungsauftrag.

2. Der Förderverein muß daher unterscheiden zwischen dem Grundauftrag und freiwilligen Zusatzleistungen.

3. Da der Grundauftrag eindeutig in den Aufgabenbereich der Stadt Erlenbach fällt, kann der Förderverein in diesem Bereich keine finanzielle Unterstützung geben.

4. Ein Engagement des Vereins ist nur im Bereich der freiwilligen Zusatzleistungen möglich.

5. Zu den förderungsfähigen Leistungen gehören unter anderem:

a. Anschaffungen, welche die Attraktivität erhöhen und den Service für die Benutzer verbessern; dies aber nur insoweit, wie die Serviceverbesserung nicht zur Aufrechterhaltung des Ausleihbetriebs notwendig ist.

b. Kurzzeitige Projekte und Aktionen wie z.B. Buchausstellungen und Lesungen, welche die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ein bestimmtes Gebiet lenken sollen.

 6. Zu den nichtförderungsfähigen Leistungen gehören insbesondere:

a. Anschaffung von schöngeistiger und wissenschaftlicher Literatur, sofern sie nicht Teil eines förderungsfähigen Projektes ist.

b. Anschaffung von anderen Medien, die bei einer modernen Bibliothek ebenfalls zur Grundausstattung gehören. Hierzu gehören insbesondere CD-ROMs.

c. Anschaffungen zur Verbesserung der räumlichen Innenausstattung der Bibliothek.

d. Anschaffungen zur Aufrechterhaltung eines geordneten Ausleihbetriebs, insbesondere der dazu nötigen EDV-Geräte und EDV-Zubehör.

7. Über Ausnahmen von §6 entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.