Beitragsordnung

Fassung vom 26. September 2001

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12€ pro Jahr für Verdiener und 6€ pro Jahr für Nichtverdiener. Die Einstufung in eine der beiden Kategorien erfolgt eigenverantwortlich durch das einzelne Mitglied. Bei Eintritt während dem Geschäftsjahr wird der Beitrag anteilig (=monatlich) erhoben. Bei Austritt aus dem Verein werden bereits bezahlte Beiträge nicht erstattet (§4 Abs. 6 der Satzung).